Gutes Reiten beginnt bei uns ...
Gutes Reiten beginnt bei uns ... 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liebe Eltern!

Lesen Sie die Auflistung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen bitte sorgfältig durch. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular bestätigen Sie uns dieses. Dieses Datenblatt in Druckversion verbleibt auch in der Elternmappe (gibt es beim Erstbesuch) bei Ihnen zu Hause, damit Sie evtl. nochmal etwas nachlesen können. Die aktuelle Druckversion für Ihre Unterlagen finden Sie hier:

Die aktuelle und gültige Version unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen hier zum Download
AGBs 7 2020 Druckversion.pdf
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Stand 7/2020

ANMELDUNG FÜR DEN REITUNTERRICHT

Die Anmeldung für den Reitunterricht erfolgt schriftlich durch einen Erziehungsberechtigten über das beigefügte Anmeldeformular in der Elternmappe. Nur für schriftlich angemeldete Kinder greift die Betriebshaftpflichtversicherung, im Falle eines Unfalls auf unserem Grundstück, bzw. die Reitlehrerhaftpflicht bei Fehlentscheidungen des Reitlehrers. Bitte klären Sie vor Reitstundenanmeldung mit Ihrer Krankenkasse ab, ob Reitunfälle von der Krankenkasse übernommen werden. Bei manchen Krankenkassen ist eine zusätzliche Unfallversicherung notwendig. Zudem übernehmen wir keine Haft für Schäden, die durch Teilnehmer und ggf. deren Privatpferde an anderen Teilnehmern entstehen, sowie für Diebstahl von Wertsachen der Teilnehmer. Jeder hat auf seine Wertsachen selbst achtzugeben. Diese können auch ggf. mit auf den Reitplatz genommen werden.

BEZAHLUING DER REITSTUNDEN

Nur per Vorauskasse!!! Ich bitte um Ihr Verständnis. Die Bezahlung der Reitstunden ist eine Bringschuld, d. h. die Eltern haben dafür Sorge zu tragen, dass das Geld pünktlich bei uns eintrifft. Ohne Geld ist leider keine Unterrichtsteilnahme möglich!!!

 

Es ist immer der komplette Monatsbeitrag fällig, auch wenn das Kind an Unterrichtsstunden nicht teilnehmen kann. Sollte der Unterricht auf Grund unvorhersehbarer Ereignisse (Hitze, Sturm, Gewitter, Hagel, etc.) oder durch Erkrankung des Personals abgesagt oder vorzeitig beendet werden müssen, obliegt es der Kursleitung aus Kundenkulanz einen Fehlzeitenausgleich anzubieten oder den Teilnehmern einen Wertgutschein auszustellen. Eine Barauszahlung bereits gezahlter Beiträge wird nicht durchgeführt.

 

Erstanmeldung: Bei Erstanmeldung wird der erste Monatsbeitrag erst am Beginn eines vollen Monats fällig. Einzelne Stunden im Voraus werden direkt bar bezahlt

 

Mini Club, Reitkindergarten, Reitzwerge und Ponyschule (Mini/Maxi/Maxi+/Teens): Es ist ein Monatsbeitrag fällig. Dieser wird entweder in der ersten Unterrichtsstunde entrichtet (im Briefumschlag mit Namen drauf) oder zum 1 eines jeweiligen Monats überwiesen (Kontodaten siehe Elternmappe). Ausnahmeregelungen (z.B. bei längerem Kuraufenthalt, o.ä.) können je nach Absprache erfolgen. Die Preise für die Monatsbeiträge stehen auf der aktuellen Preisliste.

 

Achtung!!! Einzelstundenbeiträge (von 8,-€ bzw. 12,- € oder 15,-€) werden nur noch bei Gastkindern angenommen.

 

Geringverdiener und Zuschüsse: Reitschüler aus Hartz-4 oder geringverdienenden Familien haben die Möglichkeit bei der zuständigen Familienkasse einen Zuschuss von 10,-€ im Monat (über Bildung und Teilhabe) für den Reitunterricht zu erhalten. Dazu wird eine Bescheinigung von uns benötigt, bitte sprechen Sie uns dafür gerne an. Wir rechnen mit dem jeweiligen Träger direkt ab.

Sollte es bei Ihnen einmal finanzielle Probleme (z.B. durch plötzliche Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Krankheit) geben, so dass der Monatsbeitrag nicht in vollem Umfang geleistet werden kann. Bitte scheuen Sie nicht uns direkt darauf anzusprechen. Wir finden bestimmt eine geeignete Lösung ohne dass der Platz direkt gekündigt werden muss.

 

Zahlpause: Der volle Monatsbeitrag ist, bei einem kompletten Jahresbesuch der Ponyschule, an 11 von 12 Monaten zu entrichten. Der komplette Monat Juli (bei verspäteten Ferienzeiten der Monat August) ist von Zahlung des Monatsbeitrages freigestellt. In der Regel sind dort viele Kinder verreist und die Ponys bekommen ihren wohlverdienten Urlaub.

ABSAGE VON REITSTUNDEN

Wir weisen darauf hin, dass Reitstunden abgesagt werden können, wenn eine Teilnehmerzahl von mindestens zwei Kindern nicht erreicht wird. Das gilt auch für bei extremen Wetterbedingungen (Hitze, Sturrm, Starkregen, Hagel, Gewitter). Wir werden Ihnen dieses telefonisch oder per SMS/WhatsApp mitteilen. Bitte geben Sie dafür unbedingt eine (Mobil-) Telefonnummer an. Es besteht kein Anspruch auf die Rückzahlung bereits bezahlter Beiträge. Die Kursleitung behält sich vor einen Fehlzeitenausgleich anzubieten oder einen Wertgutschein zur Verrechnung auszustellen.

 

Gleichzeitig bitten wir darum, dass Sie Ihr Kind frühzeitig (in der Woche bis spätestens 14.00 Uhr, samstags bis 8.00 Uhr) abmelden, wenn es an einer Reitstunde nicht teilnehmen kann!!! (Eine kurze SMS/WhatsApp reicht aus).

 

Reitschüler, die mehr als 2x unentschuldigt fehlen, verlieren den Anspruch auf ihren Reitstundenplatz. Dieser wird dann an Kinder auf der Warteliste vergeben.

FORTLAUFENDE KURSBLÖCKE / KÜNDIGUNGSFRIST

Ein Kursblock für alle Kursgruppen läuft immer über mindestens acht Wochen. Wir sehen die Teilnahme am Folgekursblock als bestätigt, wenn Sie Ihr Kind nicht ausdrücklich (drei Wochen zuvor) für den Folgemonat vom Unterricht abmelden.

Kündigungen innerhalb eines laufenden Monats sind nicht möglich.

FEHLZEITENAUSGLEICH/ WERTGUTSCHEIN

Für alle Kinder, die in ihrer Reitgruppe einen Monatsbeitrag entrichten, wird entweder bei Bedarf ein sog. Fehlzeitenausgleich angeboten oder ein Wertgutschein für ausgefallene Kursstunden ausgestellt. Dieses wird dann angeboten wenn durch die Ponyschule ein oder mehrere Reitstundentermine abgesagt werden mussten. Eine Barauszahlung bereits geleisteter Beitragsgebühren wird nicht durchgeführt.

 

Der Fehlzeitenausgleich erfolgt in der Regel am Wochenende Samstag/Sonntag nachmittags. Ein genauer Termin wird vorab bekannt gegeben.

BEGINN UND ENDE VON UNTERRICHTSSTUNDEN / AUFSICHTSPFLICHT

Nur wer pünktlich zu seiner Reitstunde erscheint hat auch Anspruch auf 60 bzw. 90 Minuten Reitbetreuung. Bei Kindern unter 4 Jahren ist die Anwesenheit einer erwachsenen Bezugsperson (Eltern, Großeltern, etc.) im Mini Club während der kompletten Unterrichtsstunde erforderlich (z.B. wegen Toilettengang). Kinder ab 5 Jahren dürfen auch ohne Begleitperson am Unterricht im Reitkindergarten teilnehmen, sofern gewährleistet wird, dass das Kind selbständig den Toilettengang ausführen kann und pünktlich zum Reitstundenende abgeholt wird. Wir übernehmen in Sonderfällen eine Betreuung der Kinder über die Reitstundenzeit hinaus, sofern das vorab mit den Eltern abgesprochen wurde.

REITBEKLEIDUNG UND SCHUHWERK

Bitte zu allen Reitschulaktivitäten alte Kleidung tragen, die dreckig werden darf. Damit es beim Reiten nicht an den Beinen scheuert, sollte die Hose immer Lang sein (auch im Sommer) und möglichst flache Innennähte haben. Bitte keine Röcke oder Kleider zum Reiten anziehen, die Verletzungsgefahr ist zu groß! Bei Regenwetter oder im Winter dürfen die Kinder gerne wetterentsprechende Kleidung tragen. Bitte nehmt bei kaltem Wetter unbedingt (Reit-) Handschuhe mit!!!

 

Festes Schuhwerk mit kleinem Absatz (Gummi- / Reitstiefel, Stiefeletten, Wanderschuhe o.ä.) ist obligat und muss zu jeder Reitstunde getragen werden. Sandalen, Flipflops oder ähnliches haben beim Umgang mit dem Pferd nichts zu suchen, da sie keinen ausreichenden Schutz vor den Pferdehufen bieten. Kinder in Sandalen und Flipflops werden vom Unterricht ausgeschlossen.

 

HELMPFLICHT UND FRISUR

Das Tragen eines passenden und richtig verschnallten Reithelmes ist Pflicht. In allen Reitgruppen sind für die ersten 4 Wochen auch Fahrrad- oder Skaterhelme erlaubt, sofern diese die gültige DIN-Euronorm erfüllen und eine Dreipunktbefestigung haben. Wir bieten Ihnen auch die Möglichkeit, sich für die ersten Stunden kostenlos einen unserer Reithelme auszuleihen. Möchten die Kinder längerfristig unseren Unterricht besuchen, müssen Sie für Ihr Kind einen Reithelm nach Euro DIN NORM beschaffen. Einmal aus hygienischen Gründen (Läuse, Pilze, etc) und zudem ist dieser optimal auf die Sportart „Reiten“ ausgelegt. Fahrradhelme sind vom Hersteller nicht für das Reiten zugelassen und bieten im Falle eines Sturzes mit Tritt durch den Pferdehuf keinen ausreichenden Schutz. Der Helm sollte die gültigen DIN-Euronormen erfüllt und eine Dreipunktbefestigung haben.

 

Kinder mit langen Haaren müssen die Haare immer zum Reiten zusammenbinden. Offene Haare stören häufig das Sichtfeld und erhöhen die Verletzungsgefahr, z.B. wenn Haare an Schnallen von Trense oder Gurt hängenbleiben.

FOTONUTZUNG

Wir machen gelegentlich bei unseren Unterrichtsstunden Fotos. Diese Fotos verwende ich zur Dokumentation meiner Arbeit, aber auch für Presseartikel, auf unserer Homepage oder für meine Infobroschüren. Ob das Kind bei den oben genannten Medien gezeigt werden darf, muss von einem Erziehungsberechtigten auf dem Anmeldeformular angekreuzt werden. Änderungswünsche können jederzeit geäußert und müssen schriftlich dokumentiert werden. Erteilte Nutzungsrechte können jederzeit von den Eltern aufgehoben werden. Dieses bedarf einer schriftlichen Form.

FEIERTAGE UND FERIENPROGRAMM

An Sonn- und Feiertagen findet bei uns kein regulärer Reitunterricht statt.

 

In den Ferien bleibt die Ponyschule in den Oster- und Herbstferien jeweils eine Woche und in den Sommerferien für vier Wochen geschlossen. In der verbliebenen Ferienzeit werden altersgerechte Ferienangebote zur Verfügung stehen. Ob diese vom Monatsbeitrag abgedeckt werden oder extra Bezahlt werden müssen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Ferienprogramm.

Stallturnier Evers 2014 by Katrin Firlus

Denise Högel

> Reitpädagogin nach TEAM Pony Concept

> Trainer B Westernreiten

> DOSB Lizenz

> Pferdefachwirtin

> freiberufliche Reitlehrerin

 

An der Heide 5

32689 Kalletal - Langenholzhausen

 

Mobil:     (01 70) 3 16 11 37

Anfragen bitte ausschließlich per WhatsApp oder SMS

 

Das Trainingskonzept für Kinder:

Wissenswertes für Kinder und Eltern:

Das finnische Hobby Horsing Original:

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